Unterstützen Sie unsere Arbeit – gerne auch finanziell
Eine aktive und lebendige Parteiarbeit benötigt engagierte und tatkräftige Mitstreiter sowie ein solides finanzielles Fundament. Gerade in Hinblick auf die vor uns liegenden Wahlen und die damit verbundenen Wahlkämpfe zur Europawahl, zur Bundestagswahl und insbesondere zur Kommunalwahl benötigen wir Ihre Unterstützung. Ob 10 Euro oder 100 Euro – jeder Euro, den Sie spenden, hilft und kommt – anders als bei den Mitgliedsbeiträgen, von denen wir stets einen Betrag an Kreis-, Landes- und Bundespartei abführen müssen – ausschließlich unserer politischen Aktivität zugute.
Unsere Bankverbindung:
CDU Gemeindeverband Kirner Land
Sparkasse Rhein-Nahe
IBAN DE34 5605 0180 0010 1882 90
BIC MALADE51KRE
Verwendungszweck: Spende für Politische Arbeit
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.
Wir bedanken uns schon jetzt sehr herzlich bei Ihnen für Ihre freundliche Unterstützung!
Ihre Spende an die CDU Kirner Land wird bis zu 1.650 Euro (Alleinstehende) bzw 3.300 Euro (Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Eine Spendenquittung erhalten Sie automatisch.
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht. Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Parteispenden.
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